Recht auf Bildung
ARTIKEL 28 & 29 – Kinder haben das Recht auf eine gute Schulbildung. Kinder sollen die Schule besuchen, dort eine kostenlose Grundbildung erhalten und in der Schule unterstützt und gut behandelt werden. Ziel der Bildung (Artikel 29) ist, die Fähigkeiten jedes Kindes zu fördern und zu entwickeln, und es zu einem guten gemeinsamen Leben in Frieden, gegenseitigem Respekt sowie dem Bewahren von Menschenrechten und der Umwelt zu führen.
Auf den Kinderseiten triffst du in Berichten auf andere Kinder und ihren Alltag in der Schule oder auf Lernspiele und Wissensangebote. Nutzt du das Internet zum Lernen? Es stehen eine Reihe richtig cooler Kinderseiten für dich bereit, mit denen du zum Beispiel Mathe, Lesen oder Schreiben üben kannst.
Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de.