Ein Junge hält eine Zeitung in der Hand und ruft mit ans Gesicht gelegter Hand

Recht auf Meinungs- & Informationsfreiheit

ARTIKEL 13 – Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung und Gedanken frei mitzuteilen, sei es durch Sprache, Text, Musik oder Video, solange es damit niemanden verletzt oder kränkt. Um sich eine Meinung bilden zu können, brauchen Kinder die Möglichkeit, sich über Medien wie z. B. Fernsehen oder Internet, zu informieren.

Kinderseiten informieren dich umfassend und so, dass du es verstehst. Im Internet kannst du außerdem deine Meinung kundtun. Damit helfen Kinderseiten dir, Artikel 13 einzulösen. Klasse, oder? Probiere es gleich mal aus und klick dich auf Kinderseiten, die spannende Themen und Nachrichten bieten oder dir Platz lassen für deine Meinung.

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de. Mit anderen austauschen kannst du dich im Seitenstark-Forum.