Wohl des Kindes
ARTIKEL 3 – Bei allen Entscheidungen, die Erwachsene für Kinder treffen, müssen sie das Wohl der Kinder berücksichtigen. Gleich, ob deine Eltern etwas für dich entscheiden, der Bürgermeister in der Stadt oder die Richterin am Gericht. Alle sind verpflichtet, daran zu denken, was das Beste für dich ist.
Hier sind Kinderseiten gesammelt, die sich mit deinem Wohlergehen befassen. Du erhältst auch Tipps, was du tun kannst, wenn es dir einmal nicht so gut geht oder du dich ungerecht behandelt fühlst.
Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de.