Recht auf Beteiligung
ARTIKEL 12 - Kinder haben das Recht, zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ihre Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen diese anhören und berücksichtigen. Das gilt auch vor Gericht, hier darf nicht einfach über den Kopf der Kinder bestimmt werden, ohne sie vorher zu Wort kommen zu lassen.
Auch im Internet muss Platz sein für deine Meinung. Auf den Kinderseiten wirst du ernst genommen und erhältst die Möglichkeit, deine Meinung zu äußern. Klick dich durch die Linktipps, mach mit und erfahre, dass Kindermeinungen zählen!
Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache. Mit anderen austauschen kannst du dich im Seitenstark-Forum.