Recht auf Gedankenfreiheit & Religionsfreiheit
ARTIKEL 14 – Jedes Kind hat das Recht, sich seine eigenen Gedanken zu bilden und selbst zu entscheiden, welchem Glauben, welcher Weltanschauung oder welcher Religion es folgen möchte oder ob es keiner Religion angehören möchte. Die Eltern sollen das Kind dabei unterstützen und dessen Wunsch einbeziehen und respektieren.
Glaubst du an Gott? Kennst du die verschiedenen Religionen? Diese Kinderseiten befassen sich mit Artikel 14 und helfen dir dabei, dem Recht auf Gedanken- und Religionsfreiheit nachzuspüren.
Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de. Mit anderen austauschen kannst du dich im Seitenstark-Forum.