Fünf Jugendliche in Schuluniform halten ein Schild mit der Aufschrift We are the future

Recht auf Bildung

ARTIKEL 28 & 29 – Kinder haben das Recht auf eine gute Schulbildung. Kinder sollen die Schule besuchen, dort eine kostenlose Grundbildung erhalten und in der Schule unterstützt und gut behandelt werden. Ziel der Bildung (Artikel 29) ist, die Fähigkeiten jedes Kindes zu fördern und zu entwickeln, und es zu einem guten gemeinsamen Leben in Frieden, gegenseitigem Respekt sowie dem Bewahren von Menschenrechten und der Umwelt zu führen.

Auf den Kinderseiten triffst du in Berichten auf andere Kinder und ihren Alltag in der Schule oder auf Lernspiele und Wissensangebote. Nutzt du das Internet zum Lernen? Es stehen eine Reihe richtig cooler Kinderseiten für dich bereit, mit denen du zum Beispiel Mathe, Lesen oder Schreiben üben kannst. 

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de.

Fröhliche Kinder mit dunkler Hautfarbe spielen mit rollenden Reifen

Recht auf Spiel, Frei­zeit und Er­ho­lung

ARTIKEL 31 – Du hast das Recht auf Freizeit, dich auszuruhen und zu erholen, zu spielen und dich künstlerisch zu betätigen.

Hier entdeckst du Kinderseiten, die Artikel 31 auf unterschiedliche Art und Weise zum Thema machen. Gönn dir ein Spiel am Computer oder male ein Bild. Fotografiere und experimentiere oder hol dir Tipps zur Erholung in der Natur!

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, gibt es den Gesetzestext im Original zum Kommentieren auf Kindersache.de. Mit anderen austauschen kannst du dich im Seitenstark-Forum.

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